AGBs & Nutzungsbedingungen
Road Trip 78 – Dein Motorradverleih in Tirol
AGB:
1) Du kannst unsere Bikes tageweise leihen oder auch fürs ganze Wochenende oder gerne auch länger. Wir haben eine Kilometerbegrenzung von 300 km pro Tag für euch-damit der Spaß keine Grenzen hat. Im Falle einer Überschreitung werden 30 Cent pro Kilometer berechnet.
2) Ganz einfach also: Du holst dein Bike am ersten Tag zwischen 08:00 und 8:30 Uhr ab und bringst es am letzten Tag wieder zwischen 18.00 und 18.30 Uhr sauber und getankt zurück.
3) Bitte beachte, dass wir für alle Bikes ein Selbstbehalt in der Höhe von € 1500,- in bar oder per Kreditkarte verlangen. Ist das Bike bei der Rückgabe unversehrt gibt es diesen sofort zurück.
4) Wir bitten dich außerdem, uns im Falle einer Absage so früh wie möglich Bescheid zu geben. Ab 24h vor der Stornierung müssen wir den Buchungsbetrag trotzdem verrechnen. Die Erstattung des Buchungsbetrages erfolgt in Form eines Gutscheins.
Nutzungsbedingungen:
1.) Verwendungszweck
Die Verwendung des Fahrzeuges ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszweckes erlaubt. Dem Benutzer ist insbesondere untersagt:
a.) das Fahrzeug anderen als den auf der Vorderseite benannten berechtigten Fahrern zu überlassen;
b.) das Fahrzeug einem berechtigten Fahrer zu überlassen, wenn gegen diesen ein Fahrverbot verhängt oder dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist;
c.) das Fahrzeug zu benutzen, wenn gegen ihn selbst ein Fahrverbot verhängt oder er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist;
d.) das Fahrzeug in fahruntüchtigen Zustand zu benutzen;
e.) die gewerbsmäßige Personenbeförderung gegen Entgelt;
f.) die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeglicher Art;
g.) das Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen;
h.) die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen;
i.) die Benutzung auf Rennstrecken.
2.) Übergabe und Benutzung
Die Verwendung des Fahrzeuges ist im Rahmen des vereinbarten Verwendungszweckes gestattet. Der Benutzer hat das Fahrzeug sachgemäß und pfeglich zu behandeln. Ohne schriftliche Genehmigung vom Verleiher das er weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen, Reparaturen darf der Benutzer nur nach ausdrücklicher Zustimmung vom Verleiher durchführen lassen. Die Wahl der Reparaturwerkstatt steht in jedem Fall Dem Verleiher zu.
3.) Haftungsausschluss vom Verleiher
Hat der Verleiher aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sowie nach Maßgabe dieser Bedingungen für Schäden des Benutzers im Zusammenhang mit der Überlassung des Fahrzeugs aufzukommen, die leicht fahrlässig verursacht wurden, so haftet der Verleiher beschränkt wie folgt. Die Haftung
besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pfichten, etwas solche, die der Vertrag Verleiher nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Benutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Gegen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen können Ansprüche insoweit nicht geltend gemacht werden, als Ansprüche gegen den Benutzer oder Fahrer Rückgriff nehmen kann, berühren den Verleiher nicht. Der Benutzer stellt den Verleiher von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstige Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges durch ihn oder eine dritte Person frei. Der Verleiher ist berechtigt, bei Inanspruchnahme Zahlungen zu leisten und beim Benutzer Rückgriff zu nehmen.
4.) Erfordernisse im Fall eines Schadens
Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird (jedes Ereignis im Straßenverkehr, welches zu einem nicht völlig unerheblichen Personen- oder Sachschaden führt) oder das Fahrzeug selbst oder Teile des Fahrzeuges gestohlen werden, unterrichtet der Benutzer unverzüglich mündlich oder schriftlich den Verleiher sowie die nächste Polizeidienst- stelle. Der schriftliche Unfallbericht an den Verleiher enthält folgende Angaben:
– Datum, Zeit und Ort des Unfalls;
– Angaben über Führerschein des Fahrers (Klasse, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum);
– Adresse und Versicherungsnummer der anderen Unfallbeteiligten sowie die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge; – detaillierter Unfallbericht (einschließlich Zeichnung) sowie Namen und Adressen möglicher Zeugen;
– Schadensausmaß (Verletzung, Tod, Sachschaden);
– Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes des Fahrzeuges.
5.) Rückgabe
Der Benutzer hat das Fahrzeug am Ende der Überlassungszeit am Ort der Übernahme oder am vereinbarten Rückgabeort während der üblichen Geschäftszeiten zurück- zugeben. Die Rückgabe gilt dabei erst dann als erfolgt, wenn ein Mitarbeiter oder Beauftragter vom Verleiher das Fahrzeug abgenommen hat. Der Verleiher ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit herauszuverlangen. Insbesondere kann der Verleiher diesen Fahrzeugleihvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist bereits vor der Überlassung des Fahrzeuges an den Benutzer kündigen, wenn der Verleiher das Fahrzeug selbst benötigt. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Benutzer für jeden Schaden haftbar, der dem Verleiher aus der Vorenthaltung des Besitzes entsteht. Der Benutzer hat nicht das Recht, das Fahrzeug aufgrund angeblicher Forderungen aus anderen rechtlichen Verhältnissen gegenüber dem Verleiher zurückzuhalten.
6.) Motorradfahren
Dem Benutzer ist bekannt, dass
1. er stets auf eigenes Risiko fährt und dass er sich bei Überholvorgängen selbst davon überzeugen muss, dass dies gefahrlos möglich ist.
2. das Motorradfahren im Gelände und auf der Straße Erfahrung und eine gute körperliche Kondition vorraussetzt.
3. das Motorradfahren im Gelände und auf der Straße gefährlich ist und Sturz- und Verletzungsrisiken in sich birgt.
7.) Erklärung
Der Benutzer erklärt hiermit,
1. für ausreichend Unfall- und Krankenversicherungsschutz selbst gesorgt zu haben.
2. im Besitz eines für ihn gültigen Führerscheins zu sein.
3. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein und über ausreichend Fahrerfahrung für Straße und Gelände zu verfügen.
4. einverstanden zu sein, dass die persönlichen Angaben auf der Vorderseite dem jeweiligen Hersteller/Partner zu Auswertungs- und Marketingzwecken zur Verfügung gestellt werden dürfen.
5. den vorstehenden Text vor Unterschrift sorgfältig gelesen zu haben.
6. weder unter Alkohol noch Drogeneinfluss zu stehen und keinerlei Verkehrsbeeinträchtigende Medikamente zu sich genommen zu haben.
8.) Verschiedenes
Streitigkeiten die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Ort der Fahrzeugübergabe an den Benutzer, soweit der Benutzer Kaufmann ist. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Benutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.